AUFZÜGE FÜR ÖFFENTLICHE GEBÄUDE
In öffentlichen Gebäuden gibt es unterschiedliche Anforderungen an Aufzugsanlagen. Wichtigste Planungsaufgabe ist die Berücksichtigung der unterschiedlichen Beeinträchtigungen, die bei den Nutzern vorliegen können. Ebenso muss auch mit einem erhöhten Vandalismus gerechnet werden.
Für diese Gebäude empfehlen wir folgende Typen:
- Standardpersonenaufzüge ohne Maschinenraum bis zu einer Förderhöhe von 20 m und ca. 6 Stockwerken mit einer Geschwindigkeit von 1 m/s. Ausrüstung in Anlehnung an EN 81-70. Mindestgrundflächen sind zu beachten.
- Bei größeren Gebäuden mit häufigeren Umzügen sollte ein Personenlastenaufzug mit Maschinenraum und höherer Tragfähigkeit verwendet werden, um den Transport von Möbeln zu ermöglichen.
- Nicht selten macht es durchaus Sinn, einen kleinen Güteraufzug zum Transport von Akten, Getränken, Müll oder anderen Dingen des täglichen Bedarfs einzuplanen. Er kann die Personenaufzüge erheblich entlasten und auch entsprechend verschlüsselt werden, dass nicht jeder Zugriff darauf hat.
- In Innenstadtlagen kann auch ein Autoaufzug eine Tiefgarage ermöglichen. Eine Abfahrt ist häufig nicht möglich, da hierfür erheblich mehr Platz benötigt wird wie für einen Aufzugsschacht. Angrenzend ist ein Abfalllager über einen Unterfluraufzug unabhängig vom Gebäude realisierbar. Tier- und Geruchsbelästigung bleiben außerhalb.
- Bei der Nachrüstung älterer Gebäude sind Treppenaugen beliebte Möglichkeiten, einen transparenten Glasaufzug einzubauen. Zu der ansprechenden Optik kommen noch die Vorteile eines verminderten Vandalismus und einer ungestörten Beleuchtungsmöglichkeit durch die Transparenz hinzu.
- Bei der Überbrückung kleinerer Absätze und weniger Stufen ist ein Plattformbehindertenlift sicher eine gute und preiswerte Wahl.